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Alles, was Recht ist - Vorschriften und Ausnahmen für Abschlepp- und Bergungsdienste

In diesem Seminar werden alltägliche Situationen rund um Aufträge von Abschlepp- und Bergungsunternehmen straßenverkehrsrechtlich beleuchtet. Die Benutzung von Fahrtenschreibern und Fahrerkarten, die Berufskraftfahrerqualifikation, das Güterkraftverkehrsrecht, das Befahren von Rettungsgassen, die Ausrüstung der Fahrzeuge mit „Frontblitzern“ und natürlich auch Ausnahmen von diesen Bestimmungen beschreiben nur einen kleinen Teil der vielseitigen Inhalte des Seminars. Die behandelten Themen sind häufig im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr relevant. Es können auch eigene Erfahrungen oder Fragestellungen eingebracht werden. Zu einzelnen Inhalten bieten wir aufgrund des Umfangs auch gesonderte Seminare an.

Schulungsinhalte (jeweils mit möglichen Ausnahmen):

  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Sonntagsfahrverbot
  • Fahrerkarten/Fahrtenschreiber
  • Ausnahmegenehmigungen
  • Aushilfskräfte
  • Eignung von Fahrzeugen
  • Einsatz von Hubbrillen
  • Definition „Nothilfe“
  • Abschleppen/Schleppen/Transportieren
  • Sicherstellungen

Zielgruppe:

Inhaber, Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Disponenten und Fahrpersonal mit Leitungsaufgaben von Abschlepp- und Bergungsdiensten

Ziel:

Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen Bestimmungen für unterschiedliche Aufträge innerhalb eines Bergungs- und Abschleppdienstes. Sie wissen, wann und in welchem Rahmen mögliche Ausnahmen für Abschleppdienste angewendet werden können.

Dauer:

1 Tag

Preis:

205,- € für VBA-Mitglieder
245,- € für Nicht-Mitglieder

 

Seminarorte:

Wuppertal

Ulm (Blaustein)

Leipzig

Henstedt-Ulzburg

Inhouse-Schulung möglich

Aktuelle Seminartermine:

30.06.2026, Wuppertal
24.08.2026, Leipzig
07.09.2026, Henstedt-Ulzburg
21.09.2026, Ulm (Blaustein)
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